Eherecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Mike (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Das Eherecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich mit der Ehe befasst.» |
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Version vom 24. Februar 2017, 22:49 Uhr
Erklärung
Das Eherecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich mit der Ehe befasst.