Eigentum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. März 2017, 10:00 Uhr

Erklärung

Das Eigentum ist ein spezielles Recht, welche Personen (natürliche oder juristische) an einer Sache haben.

Das Eigentum wird im Zivilgesetzbuch geregelt.

Das Eigentum kann an einem beweglichen Gegenstand (z. B. bei einem Fahrniskauf), welcher eine Gattungsware oder eine Speziesware sein kann, oder an einer Immobilie (Liegenschaft) erworben werden.

Bei einem beweglichen Gegenstand wird das Eigentum erst erworben, wenn die Sache in den Besitz des neuen Eigentümers kommt. Das Eigentum an einer beweglichen Sache wird als Fahrniseigentum bezeichnet.