Zivilgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Zivilgesetzbuch ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern. | =Erklärung= | ||
Das Zivilgesetzbuch (abgekürzt ZGB) ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern.<br /> | |||
Das ZGB wird in folgende fünf Teile (ohne Einleitung) gegliedert:<br /> | |||
1. Personenrecht (beginnt bei Art. 11)<br /> | |||
2. Das Familienrecht (beginnt bei Art. 90)<br /> | |||
3. Das Erbrecht (beginnt bei Art. 457)<br /> | |||
4. Das Sachenrecht (beginnt bei Art. 641)<br /> | |||
5. Das [[Obligationenrecht]] (eigenständiges Buch)<br /> |