Zivilgesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Zivilgesetzbuch ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern. | =Erklärung= | ||
Das Zivilgesetzbuch (abgekürzt ZGB) ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern.<br /> | |||
Das ZGB wird in folgende fünf Teile (ohne Einleitung) gegliedert:<br /> | |||
1. Personenrecht (beginnt bei Art. 11)<br /> | |||
2. Das Familienrecht (beginnt bei Art. 90)<br /> | |||
3. Das Erbrecht (beginnt bei Art. 457)<br /> | |||
4. Das Sachenrecht (beginnt bei Art. 641)<br /> | |||
5. Das [[Obligationenrecht]] (eigenständiges Buch)<br /> |
Aktuelle Version vom 25. April 2017, 21:34 Uhr
Erklärung
Das Zivilgesetzbuch (abgekürzt ZGB) ist ein Gesetz im Privatrecht. Es regelt die Verhältnisse zwischen den Bürgern.
Das ZGB wird in folgende fünf Teile (ohne Einleitung) gegliedert:
1. Personenrecht (beginnt bei Art. 11)
2. Das Familienrecht (beginnt bei Art. 90)
3. Das Erbrecht (beginnt bei Art. 457)
4. Das Sachenrecht (beginnt bei Art. 641)
5. Das Obligationenrecht (eigenständiges Buch)