Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer wasnn etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.»
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
=Erklärung=
=Erklärung=
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer wasnn etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.
Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.<br />
 
Das Erbrecht wird in den Artikeln 457 bis 640 des [[Zivilgesetzbuch]]es geregelt.<br />

Aktuelle Version vom 1. Mai 2017, 13:24 Uhr

Erklärung

Das Erbrecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich damit befasst, wer etwas erbt, wenn eine Person gestorben ist.

Das Erbrecht wird in den Artikeln 457 bis 640 des Zivilgesetzbuches geregelt.