Gebrauchsüberlassung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2017, 13:27 Uhr
Erklärung
Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen eine Person einer anderen einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.
Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:
- Leihvertrag (Leihe)
- Mietvertrag (Miete)
- Pachtvertrag (die Pacht)