Gebrauchsüberlassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen jemand jemand anderem einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.  
Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen eine Person einer anderen einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.  


Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:
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* [[Mietvertrag]] (Miete)
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* [[Pachtvertrag]]
* Pachtvertrag (die Pacht)

Aktuelle Version vom 1. Mai 2017, 13:27 Uhr

Erklärung

Der Begriff Gebrauchsüberlassung beschreibt verschiedene Verträge, bei denen eine Person einer anderen einen Gegenstand bzw. Sache auf Zeit zum Gebrauch überlässt. Der Eigentümer bleibt derselbe, aber der Besitzer wechselt.

Folgende Verträge sind Verträge auf Gebrauchsüberlassung:

  • Leihvertrag (Leihe)
  • Pachtvertrag (die Pacht)