Formfrei: Unterschied zwischen den Versionen
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Formfrei (kommt von Formfreiheit) ist ein Begriff aus der Vertragslehre. Es bedeutet lediglich, dass es für einen bestimmten Vetrag, keine vorgeschriebene Form ([[Vertragsform]]) gibt, damit er gültig ist. | Formfrei (kommt von Formfreiheit) ist ein Begriff aus der Vertragslehre. Es bedeutet lediglich, dass es für einen bestimmten Vetrag, keine vorgeschriebene Form ([[Vertragsform]]) gibt, damit er gültig ist. Verträge sind grundsätzlich formfrei. Im Gesetz ist geregelt, ob bestimmte Verträge eine bestimte Form haben müssen (siehe [[Vertragsform]]). | ||
Beispiel: Eliot kauft das Moped seines Bruders ab. Es handelt sich dabei um einen Kaufvertrag. Genauer: Es ist ein Fahrniskauf. Für diese Art von Vertrag gibt es im Gesetz keine Vorschriften, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen werden soll. Somit kann der Vertrag zwischen Hans und seinem Bruder mündlich oder schriftlich sein. Die beiden könnten auch den Vertrag notariell beglaubigen lassen, falls sie wollten. | Beispiel: Eliot kauft das Moped seines Bruders ab. Es handelt sich dabei um einen Kaufvertrag. Genauer: Es ist ein Fahrniskauf. Für diese Art von Vertrag gibt es im Gesetz keine Vorschriften, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen werden soll. Somit kann der Vertrag zwischen Hans und seinem Bruder mündlich oder schriftlich sein. Die beiden könnten auch den Vertrag notariell beglaubigen lassen, falls sie wollten. | ||