Vollkanton: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 08:11 Uhr
Erklärung
Als Vollkantone werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als Halbkantone bezeichnet.