Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.
Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.


Die Rechtsformen werden im [[Obligationenrecht]] geregelt.
Die meisten Rechtsformen werden im [[Obligationenrecht]] geregelt.


Folgende Rechtsformen gibt es:
Folgende Rechtsformen gibt es:


* [[Einzelunternehmung]]
* [[Einzelunternehmung]] Art. 945, Art. 946 und Art. 957


* [[Kollektivgesellschaft]] Art. 552 bis Art. 593
* [[Kollektivgesellschaft]] Art. 552 bis Art. 593
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* [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH) Art. 772 bis Art. 827
* [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH) Art. 772 bis Art. 827


* Kommanditgesellschaft
* Kommanditgesellschaft (KmG) Art. 594 bis Art. 619


* Stiftung
* Stiftung Art. 80 bis Art. 89c [[ZGB]]


* Verein
* Verein Art. 60 bis Art. 79 [[ZGB]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 20:03 Uhr

Erklärung

Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.

Die meisten Rechtsformen werden im Obligationenrecht geregelt.

Folgende Rechtsformen gibt es:

  • Kommanditgesellschaft (KmG) Art. 594 bis Art. 619
  • Stiftung Art. 80 bis Art. 89c ZGB
  • Verein Art. 60 bis Art. 79 ZGB