Kanton: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Mai 2017, 19:23 Uhr
Erklärung
Als Kanton wird ein eigenständiger Teilstaat (oder auch Gliedstaat genannt) in der Schweiz bezeichnet. Das Wort kommt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt "Bezirk". Ein Kanton wird als Staat bezeichnet, da die Schweiz, die aus den Kantonen besteht, ein Bundesstaat ist, und von ihnen im Jahre 1848 gegründet wurde. Vor der Gründung der Schweiz war jeder Kanton ein selbständiger Staat.
Es gibt Vollkantone und Halbkantone.