Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem [[Buchungssatz]] verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen '''nicht liquiditätswirksam'''. | Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem [[Buchungssatz]] verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen '''nicht liquiditätswirksam'''.<br /> | ||
Beispiel:<br />Wenn eine Unternehmung verklagt wird, dann muss sie damit rechnen den Prozess zu verlieren. Dabei müsste sie dann den Schadenersatz zahlen (oder die Busse falls sie öffentliches Recht gebrochen hat) sowie allfällige Gerichtskosten übernehmen und dann hat sie noch Anwaltskosten. Dieser gesamte Betrag kann zurückgestellt und als Aufwand gebucht werden. Angenommen der geschätzte Betrag lautet CHF 250'000. Der Buchungssatz lautet dann z. B. so:<br />Prozessaufwand / Rückstellungen CHF 250'000. | |||
Wie man im obigen Beispiel sehen kann, ist kein Geld geflossen. Kein Konto der flüssigen Mittel ist betroffen (Kasse, Bank oder Post). Später dann, wenn die Vorhersage tatsächlich zutrifft, wird der Aufwand '''nicht mehr gebucht.''' Nehmen wir an, die Unternehmung muss den Betrag per Banküberweisung zahlen. Es findet eine Buchung statt, die dann so aussehen könnte:<br />Rückstellungen / Bank CHF 250'000<br /> | |||
Die Bank nimmt ab und die Rückstellungen werden ausgebucht, da sie überflüssig geworden sind.<br /> | |||
ACHTUNG!: Wenn Rückstellungen gebildet werden, muss im Soll (also links) immer ein ERFOLGS-Konto im Buchungssatz dabei sein!<br /> |
Aktuelle Version vom 29. Mai 2017, 07:51 Uhr
Erklärung
Als Rückstellungen wird Guthaben bezeichnet, welches eine Unternehmung aus Gründen der Vorsicht auf die Seite legt. Dazu wird das gleichnamige Konto in der Bilanz in den Passiven benutzt.
Das Konto Rückstellungen wird immer mit einem Konto aus der Erfolgsrechnung in einem Buchungssatz verwendet. Da es die flüssigen Mittel nicht betrifft, sind Rückstellungen nicht liquiditätswirksam.
Beispiel:
Wenn eine Unternehmung verklagt wird, dann muss sie damit rechnen den Prozess zu verlieren. Dabei müsste sie dann den Schadenersatz zahlen (oder die Busse falls sie öffentliches Recht gebrochen hat) sowie allfällige Gerichtskosten übernehmen und dann hat sie noch Anwaltskosten. Dieser gesamte Betrag kann zurückgestellt und als Aufwand gebucht werden. Angenommen der geschätzte Betrag lautet CHF 250'000. Der Buchungssatz lautet dann z. B. so:
Prozessaufwand / Rückstellungen CHF 250'000.
Wie man im obigen Beispiel sehen kann, ist kein Geld geflossen. Kein Konto der flüssigen Mittel ist betroffen (Kasse, Bank oder Post). Später dann, wenn die Vorhersage tatsächlich zutrifft, wird der Aufwand nicht mehr gebucht. Nehmen wir an, die Unternehmung muss den Betrag per Banküberweisung zahlen. Es findet eine Buchung statt, die dann so aussehen könnte:
Rückstellungen / Bank CHF 250'000
Die Bank nimmt ab und die Rückstellungen werden ausgebucht, da sie überflüssig geworden sind.
ACHTUNG!: Wenn Rückstellungen gebildet werden, muss im Soll (also links) immer ein ERFOLGS-Konto im Buchungssatz dabei sein!