Eigenkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nachdem, welche [[Rechtsform]] eine Unternehmung hat, wird das Eigenkapital unterschiedlich unterteilt und die Bezeichnungen sind anders.<br />
Je nachdem, welche [[Rechtsform]] eine Unternehmung hat, wird das Eigenkapital unterschiedlich unterteilt und die Bezeichnungen sind anders.<br />


* [[Einzelunternehmung]]:  
* [[Einzelunternehmung]]: Eigenkapital


* [[Kollektivgesellschaft]]:
* [[Kollektivgesellschaft]]: Kapital Müller (Kapital + der Name des Gesellschafters)


* [[Aktiengesellschaft]] (AG): [[Aktienkapital]]
* [[Aktiengesellschaft]] (AG): [[Aktienkapital]], gesetzliche Reserven, Reserven, Gewinnvortrag


* [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH): [[Stammkapital]]
* [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] (GmbH): [[Stammkapital]], Reserven, Gewinnvortrag

Aktuelle Version vom 6. Juni 2017, 13:55 Uhr

Das Eigenkapital (oder kurz: EK) ist ein Begriff, der in der Bilanz vorkommt.

Das Eigenkapital ist das Kapital, welches vom Eigentümer der Unternehmung gegeben wurde, damit diese wirtschaftliche tätig sein kann (unabhängig von der Rechtsform).

Das EK kommt immer zu den Passiven, da es theoretisch eine Schuld der Unternehmung gegenüber dem Unternehmer (ACHTUNG!: Das sind zwei verschiedene Dinge) ist. Zusammen mit dem Fremdkapital bildet es die gesamten Passiven.

ACHTUNG! Der Jahresgewinn gehört ebenfalls in das Eigenkapital, bis er ausgeschüttet bzw. verteilt wurde.

Das EK wird so berechnet, indem man die Bilanzsumme nimmt, und davon das Fremdkapital abzieht. Folgende Formeln kannst Du dir merken:

Eigenkapital bei unterschiedlichen Rechtsformen

Je nachdem, welche Rechtsform eine Unternehmung hat, wird das Eigenkapital unterschiedlich unterteilt und die Bezeichnungen sind anders.