Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. | Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]]. | ||
Ein Aktionär hat folgende Rechte: | |||
1. Teilnahme an der [[Generalversammlung]]. | |||
2. Er darf an der Generalversammlung abstimmen. | |||
3. Er darf an der Generalversammlung vor dem Publikum sprechen. | |||
4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet. | |||
Ein Aktionär hat folgende Pflichten: | |||
* Die bezahlung des Anteil des Aktienkapital (Liberierung) | |||
Weitere Pflichten hat der Aktionär nicht. |