Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien.
Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]].
 
 
Ein Aktionär hat folgende Rechte:
 
1. Teilnahme an der [[Generalversammlung]].
 
2. Er darf an der Generalversammlung abstimmen.
 
3. Er darf an der Generalversammlung vor dem Publikum sprechen.
 
4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet.
 
 
Ein Aktionär hat folgende Pflichten:
 
* Die bezahlung des Anteil des Aktienkapital (Liberierung)
 
Weitere Pflichten hat der Aktionär nicht.