Drei-Säulen-System: Unterschied zwischen den Versionen
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<u>2. Säule:</u><p>Die zweite Säule ist ergänzend zur ersten Säule und dient dazu, den bisherigen Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Bei der zweiten Gruppe funktioniert die Finanzierung so, dass zuerst ein Kapital angespart wird. Dann, wenn die Gelder bezogen werden sollen, wird eine Prozentzahl angewandt, mit der das angesparte Kapital multipliziert wird, um herauszufinden, wie viel man pro Jahr bekommt (diese Zahl wird '''Umwandlungssatz''' genannt). Diese Methode wird '''Kapitaldeckungsverfahren''' genannt. Zu dieser Säule gehört die Berufliche Vorsorge (BVG) bzw. Pensionskasse (PK).</p> | <u>2. Säule:</u><p>Die zweite Säule ist ergänzend zur ersten Säule und dient dazu, den bisherigen Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Bei der zweiten Gruppe funktioniert die Finanzierung so, dass zuerst ein Kapital angespart wird. Dann, wenn die Gelder bezogen werden sollen, wird eine Prozentzahl angewandt, mit der das angesparte Kapital multipliziert wird, um herauszufinden, wie viel man pro Jahr bekommt (diese Zahl wird '''Umwandlungssatz''' genannt). Diese Methode wird '''Kapitaldeckungsverfahren''' genannt. Zu dieser Säule gehört die Berufliche Vorsorge (BVG) bzw. Pensionskasse (PK).</p> | ||
<u>3. Säule:</u><p>Die dritte Säule ist ergänzend zur ersten und zur zweiten Säule und dient dazu, sich mehr als den bisherigen Lebensstandard leisten zu können. Die Finanzierung der dritten Gruppe erfolgt individuell und privat und ist freiwillig. die dritte Säule wird in zwei Bereiche gegliedert: 3. Säule a und 3. Säule b. Die 3. Säule a wird auch '''gebundene Vorsorge''' genannt und erfolgt in Form von einem Vorsorge-Konto mit einem leicht höheren Zins sowie in Form von Lebensversicherungen. Dabei ist gesetzlich festgelegt, ab wann diese Gelder und unter welchen Bedingungen sie bezogen werden können. Die Einzahlungen können von den Steuern abgezogen werden (''' | <u>3. Säule:</u><p>Die dritte Säule ist ergänzend zur ersten und zur zweiten Säule und dient dazu, sich mehr als den bisherigen Lebensstandard leisten zu können. Die Finanzierung der dritten Gruppe erfolgt individuell und privat und ist freiwillig. die dritte Säule wird in zwei Bereiche gegliedert: 3. Säule a und 3. Säule b. Die 3. Säule a wird auch '''gebundene Vorsorge''' genannt und erfolgt in Form von einem Vorsorge-Konto mit einem leicht höheren Zins sowie in Form von Lebensversicherungen. Dabei ist gesetzlich festgelegt, ab wann diese Gelder und unter welchen Bedingungen sie bezogen werden können. Die Einzahlungen können von den Steuern abgezogen werden ('''steuerbegünstigt'''), allerdings ist das auf CHF 6768 pro Jahr begrenzt. Die 3. Säule b ist nicht gesetzlich festgelegt, nicht gebunden und auch nicht steuerbefreit. Sie beinhaltet alles andere: Sparkonti, Bargeld, Goldanlagen, Anlagen in Immobilien, Anlagen in Wertpapiere (Aktien und Obligationen/Anleihen) und vieles mehr.</p> |