Kollektivgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Kollektivgesellschaft ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung.


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Mindestkapital: Keines.
Mindestkapital: Keines.


Entstehung:
Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben). 


Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).
Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).

Aktuelle Version vom 1. Oktober 2017, 16:03 Uhr

Erklärung

Kollektivgesellschaft ist eine Rechtsform für eine Unternehmung.


Eigenschaften

Anzahl Gesellschafter: mind. zwei.

Mindestkapital: Keines.

Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben).

Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).

Aufteilung Gewinn: Nach Köpfen.

Haftung: Privat und solidarisch bis zum Privatkonkurs der Gesellschafter.

Firma: Bezeichnung des Gewerbes + Nachname von mind. einem Gesellschafter.