Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürlich Person]] oder [[juristische Person]])gegenüber jemand anderem (natürlich Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem '''Schuldverhältnis'''. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas.  
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:
Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:


* aus [[Vertrag]]
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)


* aus [[ungerechtfertigter Bereicherung]]
* aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)


* aus
* aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)