Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[ | Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem '''Schuldverhältnis'''. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas. | ||
Solch | Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen: | ||
* aus [[Vertrag]] | * aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f) | ||
* aus | * aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61) | ||
* aus | * aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67) |