Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Erklärung= | =Erklärung= | ||
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. | Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem '''Schuldverhältnis'''. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas. | ||
Solch | Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen: | ||
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f) | * aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f) | ||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
* aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61) | * aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61) | ||
* aus | * aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67) |