Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem '''Schuldverhältnis'''. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas.  
Solch eine Verpflichtung kann gem [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:
Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:


* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)