Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer [[Obligation (Recht)]]. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für einen Beteiligten, sondern für mindestens zwei Beteiligte.<br /> | Ein Vertrag ist ein Grund für die Entstehung einer [[Obligation (Recht)]]. Das heisst, bei einem Vertrag entstehen Verpflichtungen bzw. es entsteht ein Schuldverhältnis, aber nicht wie bei den anderen zwei Entstehungsgründen nur für einen Beteiligten, sondern für mindestens zwei Beteiligte.<br /> | ||
Die Beteiligten an einem Vertrag werden als '''Vertragsparteien''' bezeichnet.<br /> | Die Beteiligten an einem Vertrag werden als '''Vertragsparteien''' bezeichnet.<br /> | ||