Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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* Alle Parteien müssen volljährig sein. ZGB Art. 14 | * Alle Parteien müssen volljährig sein. ZGB Art. 14 | ||
* (Die Erfüllung der beiden Punkte oben führt zur Handlungsfähigkeit ZGB Art. | * (Die Erfüllung der beiden Punkte oben führt zur Handlungsfähigkeit ZGB Art. 13 und somit zur Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen nach Art. 12) | ||
* Alle Parteien müssen ihren richtigen Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]). OR Art. 1 und Art. 2. | * Alle Parteien müssen ihren richtigen Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]). OR Art. 1 und Art. 2. |