Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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* Alle Parteien müssen volljährig sein. ZGB Art. 14
* Alle Parteien müssen volljährig sein. ZGB Art. 14


* (Die Erfüllung der beiden Punkte oben führt zur Handlungsfähigkeit ZGB Art. 12 und zur Rechtsfähigkeit ZGB Art. 11)  
* (Die Erfüllung der beiden Punkte oben führt zur Handlungsfähigkeit ZGB Art. 13 und somit zur Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu begründen nach Art. 12)  


* Alle Parteien müssen ihren richtigen Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]). OR Art. 1 und Art. 2.
* Alle Parteien müssen ihren richtigen Willen geäussert haben ([[Willensäusserung]]). OR Art. 1 und Art. 2.