Obligationenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: «Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen…» |
(kein Unterschied)
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