Anfechtbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Anfechtbarkeit bedeutet, dass eine Partei bei einem Vertrag verlangen kann, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei wird sie vom Gesetz geschützt. Das bedeutet, sollte es zu einem Gerichtsverfahren ([[Zivilprozess]]) kommen, weil die andere Partei verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird, bekommt derjenige, der den Vertrag anficht, recht. | Anfechtbarkeit bedeutet, dass eine Partei bei einem Vertrag verlangen kann, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei wird sie vom Gesetz geschützt. Das bedeutet, sollte es zu einem Gerichtsverfahren ([[Zivilprozess]]) kommen, weil die andere Partei verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird, bekommt derjenige, der den Vertrag anficht, recht. Die Anfechtbarkeit sowie deren First (ein Jahr) sind im OR unter Art. 31 geregelt. | ||
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* Drohung bzw. Furchterregung OR Art. 29 und Art. 30 | |||
* Übervorteilung OR Art. 21 |
Aktuelle Version vom 21. September 2017, 13:08 Uhr
Erklärung
Anfechtbarkeit bedeutet, dass eine Partei bei einem Vertrag verlangen kann, dass der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei wird sie vom Gesetz geschützt. Das bedeutet, sollte es zu einem Gerichtsverfahren (Zivilprozess) kommen, weil die andere Partei verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird, bekommt derjenige, der den Vertrag anficht, recht. Die Anfechtbarkeit sowie deren First (ein Jahr) sind im OR unter Art. 31 geregelt.
Ein Vertrag kann aus folgenden Gründen angefochten werden:
- Wesentlicher Irrtum OR Art. 24 und 25 (sowie Art. 26)
- Absichtliche Täuschung OR Art. 28
- Drohung bzw. Furchterregung OR Art. 29 und Art. 30
- Übervorteilung OR Art. 21