Rechtsobjekt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: «=Eklärung= Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtsubjekt (eine natürliche Person oder eine eine juristische Peron) gewisse Rechte hat. Meistens i…»
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=Eklärung=
=Erklärung=
Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtsubjekt (eine [[natürliche Person]] oder eine eine [[juristische Peron]]) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat daraf gewisse Rechte.
Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein [[Rechtssubjekt]] (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (z. B. Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat darauf gewisse Rechte.<br />

Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 20:04 Uhr

Erklärung

Ein Rechtsobjekt ist etwas, an dem ein Rechtssubjekt (eine natürliche Person oder eine juristische Person) gewisse Rechte hat. Meistens ist das ein lebloser Gegenstand (z. B. ein Tisch, eine XBox oder ein Fernseher) es können aber auch lebende Gegenstände sein (z. B. Pflanzen). Tiere sind zwar keine Gegenstände, aber dennoch Rechtsobjekte. Das heisst der Eigentümer und Besitzer eines Tieres hat darauf gewisse Rechte.