Rechtssubjekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Rechtssubjekt wird ein einzelner Mensch bezeichnet ([[natürliche Person]]) oder eine Unternehmung, die aufgrund ihrer Rechtsform eine [[juristische Person]] ist.
Als Rechtssubjekt wird ein einzelner Mensch bezeichnet ([[natürliche Person]]) oder eine Unternehmung, die aufgrund ihrer [[Rechtsform]] eine [[juristische Person]] ist.

Aktuelle Version vom 1. Mai 2017, 14:18 Uhr

Erklärung

Als Rechtssubjekt wird ein einzelner Mensch bezeichnet (natürliche Person) oder eine Unternehmung, die aufgrund ihrer Rechtsform eine juristische Person ist.