Verwaltungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: «=Erklärung= Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine natürliche Person oder eine juristische Person) geg…»
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
=Erklärung=
=Erklärung=
Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt.
Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um '''öffentliches Recht'''.
 
Verwaltungsprozesse haben also immer etwas mit der öffentlichen Verwaltung zu tun. Zum Beispiel wenn es darum geht, eine Baubewilliung von den Behörden zu erhalten, oder wenn ein Bürger einen neuen Pass beantragt.

Aktuelle Version vom 1. Januar 2018, 17:05 Uhr

Erklärung

Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine natürliche Person oder eine juristische Person) gegen den Staat (eine Gemeinde, einen Kanton oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um öffentliches Recht.

Verwaltungsprozesse haben also immer etwas mit der öffentlichen Verwaltung zu tun. Zum Beispiel wenn es darum geht, eine Baubewilliung von den Behörden zu erhalten, oder wenn ein Bürger einen neuen Pass beantragt.