Rechtsform: Unterschied zwischen den Versionen
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* | * Kommanditgesellschaft (KmG) Art. 594 bis Art. 619 | ||
* Verein | * Stiftung Art. 80 bis Art. 89c [[ZGB]] | ||
* Verein Art. 60 bis Art. 79 [[ZGB]] |
Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 20:03 Uhr
Erklärung
Als Rechtsform wird der rechtliche Rahmen für Unternehmungen bezeichnet. Je nach Rechtsform hat es andere Konsequenzen für die Inhaber der Unternehmung und für die Unternehmung selber.
Die meisten Rechtsformen werden im Obligationenrecht geregelt.
Folgende Rechtsformen gibt es:
- Einzelunternehmung Art. 945, Art. 946 und Art. 957
- Kollektivgesellschaft Art. 552 bis Art. 593
- Aktiengesellschaft (AG) Art. 620 bis Art. 763
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Art. 772 bis Art. 827
- Kommanditgesellschaft (KmG) Art. 594 bis Art. 619
- Stiftung Art. 80 bis Art. 89c ZGB
- Verein Art. 60 bis Art. 79 ZGB