Zivilprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung=
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Ein Zivilprozess ist ein Gerichtsverfahren, bei dem ein Bürger gegen einen anderen Bürger vorgeht (es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln). Dabei wird das Privatrecht angewandt (z. B. das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht). Der Staat ist hier nur derjenige, der das Gericht und den Richter zur Verfügung stellt, um zu entscheiden wer Recht und wer unrecht hat.<br />  
Ein Zivilprozess ist ein Gerichtsverfahren, bei dem ein Bürger gegen einen anderen Bürger vorgeht (es kann sich dabei um eine natürliche oder juristische Person handeln). Dabei wird das Privatrecht angewandt (z. B. das [[Zivilgesetzbuch]] oder das [[Obligationenrecht]]). Der Staat ist hier nur derjenige, der das Gericht und den Richter zur Verfügung stellt, um zu entscheiden, wer Recht und wer unrecht hat.<br />  


<u>Instanzen:</u><br />
<u>Instanzen:</u><br />
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1. Instanz: Bezirksgericht (in manchen Kantonen auch Amtsgericht genannt)
1. Instanz: Bezirksgericht (in manchen Kantonen auch Amtsgericht genannt)


2. Intanz: Kantonsgericht
2. Intanz: Kantonsgericht (in manchen Kantonen auch Obergericht genannt)


3. Instanz: Bundesgerichte (Lausanne oder Luzern)
3. Instanz: Bundesgerichte (Lausanne oder Luzern)