Eherecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2017, 10:26 Uhr
Erklärung
Das Eherecht ist der Teil des Zivilgesetzbuches, der sich mit der Ehe befasst. Die Ehe ist eine rechtliche Form des Zusammenlebens einer Frau und eines Mannes. Für gleichgeschlechtliche Formen gibt es die eingetragene Partnerschaft.
Das Eherecht wird in den Artikeln 90 bis 251 geregelt, sowie in Abs. 3 Art. 38 des Zivilgesetzbuches.
Probleme, Denkfehler und Merkhilfen
- Achtung! Die eingetragene Partnerschaft ist KEINE "Ehe für Schwule"! Auch wenn dies im Volksmund immer wieder so genannt wird, die eingetragene Partnerschaft ist keine Ehe. Sie wird separat geregelt. Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz nicht vor dem Standesamt heiraten bzw. die Ehe schliessen.