Steuerhoheit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Erklärung= | =Erklärung= | ||
Der Begriff Steuerhoheit bedeutet, wer die Steuern ERHEBEN darf. In der Schweiz wird die Steuerhoheit auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden aufgeteilt. Das heisst, der Bund (also die Eidgenossenschaft) kann Steuern erheben, jeder einzelne [[Kanton]] kann Steuern erheben und jede einzelne [[Gemeinde]] kann Steuern erheben.<br /> | |||
Der Begriff Steuerhoheit bedeutet, wer die Steuern ERHEBEN darf. In der Schweiz wird die Steuerhoheit auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden aufgeteilt. Das heisst, der Bund (also die Eidgenossenschaft) kann Steuern erheben, jeder einzelne Kanton kann Steuern erheben und jede einzelne Gemeinde kann Steuern erheben.<br /> |
Aktuelle Version vom 8. Mai 2017, 20:21 Uhr
Erklärung
Der Begriff Steuerhoheit bedeutet, wer die Steuern ERHEBEN darf. In der Schweiz wird die Steuerhoheit auf den Bund, die Kantone und die Gemeinden aufgeteilt. Das heisst, der Bund (also die Eidgenossenschaft) kann Steuern erheben, jeder einzelne Kanton kann Steuern erheben und jede einzelne Gemeinde kann Steuern erheben.