Vollkanton: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Vollkantonte werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als [[Halbkanton]]e bezeichnet.<br />
Als Vollkantone werden die Kantone bezeichnet, die zwei Sitze im Ständerat und eine volle Standesstimme haben, bei Volksabstimmungen, die ein Ständemehr benötigen. Mit Ausnahme von sechs Kantonen sind alle Vollkantone. Diese sechs Ausnahmen werden als [[Halbkanton]]e bezeichnet.<br />