Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. November 2017, 09:40 Uhr
Erklärung
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem Schuldverhältnis. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas. Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:
- aus Vertrag (Art. 1 bis Art. 40f)
- aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)
- aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)