Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem '''Schuldverhältnis'''. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas.  
Solch eine Verpflichtung kann gem [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:
Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:


* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)

Aktuelle Version vom 30. November 2017, 09:40 Uhr

Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Im Recht spricht man von einem Schuldverhältnis. Das bedeutet, jemand schuldet jemand anderem etwas. Solch ein Schuldverhältnis kann gemäss Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:

  • aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)
  • aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62 bis Art. 67)