Parentel: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Wort "Parentel" kommt aus dem Lateinischen "Parens" und bedeutet wörtlich übersetzt "Elternteil". Im Erbrecht werden darunter zwei Menschen verstanden, die miteinander Kinder haben. Ein anderes Wort für Parentel ist '''Stamm'''.
Das Wort "Parentel" kommt aus dem Lateinischen "Parens" und bedeutet wörtlich übersetzt "Elternteil". Im [[Erbrecht]] werden darunter zwei Menschen verstanden, die miteinander Kinder haben. Ein anderes Wort für Parentel ist '''Stamm'''.


Im schweizerischen Erbrecht kann etwas bis auf drei Stämme, vom Erblasser aus gesehen, vererbt werden. Dabei hat jeder Stamm eine Priorität, die vom Gesetz geregelt wird. Dies wird nachfolgend erklärt:
Im schweizerischen Erbrecht kann etwas bis auf drei Stämme, vom Erblasser aus gesehen, vererbt werden. Dabei hat jeder Stamm eine Priorität, die vom Gesetz geregelt wird. Dies wird nachfolgend erklärt: