Verrechnungssteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Eliot erhält die Aufgabe, die Bankbelege seines Lehrbetriebes nach Datum zu sortieren. Er schaut sie sich an, und merkt, dass ab und zu Zinsen am Schluss des Jahres dem Konto des Betriebes gutgeschrieben wurden. Auf einem steht, dass das Guthaben von CHF 100'000 mit 0.5% verzinst wurde und dass CHF 325 gutgeschrieben wurden. "Moment" denkt sich Eliot. "CHF 325 sind doch viel zu wenig, es müssten doch CHF 500 sein!" Er fragt den Chef der Buchhaltung und sagt ihm, er denke die Bank hätte betrogen. "Nein Eliot" antwortet der Chef. "Die Bank hat nicht betrogen, sie hat die Verrechnungssteuer vom Zins abgezogen, Dies geschieht jedes Jahr. Und diese Steuer hat immer den gleichen Prozentsatz." Eliot rechnet nach und merkt, dass 65% gutgeschrieben wurden. Es schliesst daraus, dass die Verrechnungssteuer 35% auf den Bruttozins beträgt. | |||
=Erklärung= | =Erklärung= | ||
Die Verrechnungssteuer (abgekürzt VST) ist eine indirekte Steuer, die auf den [[Zins]] bezahlt wird. Sie wird auch auf Lottogewinne bezahlt. Die VST beträgt '''immer 35%'''. Es gibt sie, damit die Privatpersonen und Unternehmen motiviert sind, die Zinserträge bzw. Finanzerträge in der Steuererklärung anzugeben. Wenn man dies tut, bekommt man die VST vom Bund zurückerstattet. | Die Verrechnungssteuer (abgekürzt VST) ist eine indirekte Steuer, die auf den [[Zins]] bezahlt wird. Sie wird auch auf Lottogewinne bezahlt. Die VST beträgt '''immer 35%'''. Es gibt sie, damit die Privatpersonen und Unternehmen motiviert sind, die Zinserträge bzw. Finanzerträge in der Steuererklärung anzugeben. Wenn man dies tut, bekommt man die VST vom Bund zurückerstattet. | ||
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Jetzt fragst Du dich bestimmt, warum beim zweiten Buchungssatz wieder das Konto "Finanzertrag" auf der Haben-Seite verwendet wird. Nun, wie oben erwähnt, bekommt man die VST ja wieder zurückerstattet. Das bedeutet, dass auch sie ein Teil des Finanzertrages ist, der allerdings einfach noch nicht gutgeschrieben wurde. | Jetzt fragst Du dich bestimmt, warum beim zweiten Buchungssatz wieder das Konto "Finanzertrag" auf der Haben-Seite verwendet wird. Nun, wie oben erwähnt, bekommt man die VST ja wieder zurückerstattet. Das bedeutet, dass auch sie ein Teil des Finanzertrages ist, der allerdings einfach noch nicht gutgeschrieben wurde. | ||
===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen=== | ===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen=== | ||
'''''Beträgt die VST wirklich immer 35%? Und auf welchen Zins muss ich diese ausrechnen?''''' Ja, die VST beträgt wirklich '''immer''' 35%. Und zwar immer auf den '''Bruttozins''', also den Zins, der 100% beträgt. Der Nettozins, das ist der Zins der ausbezahlt wird, beträgt dann '''immer 65%'''. | '''''Beträgt die VST wirklich immer 35%? Und auf welchen Zins muss ich diese ausrechnen?''''' Ja, die VST beträgt wirklich '''immer''' 35%. Und zwar immer auf den '''Bruttozins''', also den Zins, der 100% beträgt. Der Nettozins, das ist der Zins der ausbezahlt wird, beträgt dann '''immer 65%'''. |