Aktiengesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung. Ein | Aktiengesellschaft (kurz AG) ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung. Ein Hauptmerkmal der AG ist, dass die Anteile ([[Aktie]]n) gehandelt werden können. Unter Umständen sogar an einer [[Börse]]. Ein weiteres Hauptmerkmal ist die Anonymität der Inhaber der Anteile ([[Aktionär]]e). Die private Haftung der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die AG wird oft als der grosse Bruder der [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung]] bezeichnet.<br /> | ||
Die AG wird im Obligationenrecht geregelt: Art. 620 bis Art. 763. | Die AG wird im Obligationenrecht geregelt: Art. 620 bis Art. 763. |