Einzelunternehmung: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(20 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Einführungsbeispiel= | |||
Eliot hat seine Berufsausbildung Kaufmann EFZ Profil E hinter sich. Er war während der Ausbildung sehr gut in Rechnungswesen (finanwirtschaftliche Zusammenhänge) und die Tätigkleit in der Buchhaltug seines Lehrbetriebes hat ihm sehr viel Spass gemacht. Nach der Berufsausbildung arbeitete er einige Jahre in einer Treuhandunternehmung und bildete sich weiter: Er erwarb einen Fachausweis in Rechnungslegung. Da er einen guten Ruf bei vielen Unternehmen hatte, engagierten diese ihn direkt und privat. Er besorgte sich einen Laptop um zu arbeiten und kündigte bei seinem Arbeitnemer. Kurz: Er machte sich selbstständig. Er musste kein Mindestkapital aufwenden, oder sich irgendwo registrieren. Eliots Einzelunternehmung war geboren. | |||
Probleme, Denkfehler und Merkhilfen | =Erklärung= | ||
Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welches aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einem). Die Einzelunternehmung wird im [[Obligationenrecht]] geregelt. | |||
In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf. | |||
Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt: | |||
Art. 945 | |||
Art. 946 | |||
Art. 957 | |||
<u>Eigenschaften</u> | |||
Entstehung: Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit. | |||
Anzahl Gesellschafter: Genau einer. | |||
Mindestkapital: Keines. Haftung: Privat bis zum Konkurs. | |||
Eintrag Handelsregister: Wenn Umsatz CHF 100'000 pro Jahr übersteigt, zwingend. | |||
Aufteilung Gewinn: Der Unternehmer kassiert alles. | |||
Haftung: Privat bis zum Privatkonkurs. | |||
Firma: Bennenung des Gewerbes + Nachname (z. B. Bäckerei Hafner). | |||
===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen=== | |||
*'''''Ist eine Einzelunternehmung eine juristische Person?''''' Nein, ist sie nicht. Der Gesellschafter bzw. Unternehmer muss alles selbst machen, dh. er haftet privat, alles gehört ihm privat usw. Eine [[juristische Person]] ist rechtlich getrennt von den Gesellschaftern. | |||
*'''''Die GmbH und die AG müssen auch nur einen Unternehmer haben. Wo ist dann der Unterschied?''''' Bei der GmbH und der AG muss es mindestens einen Unternehmer haben, aber es können auch mehr sein. Bei der Einzelunternehmung dürfen es nicht mehr als einer sein. Auch wenn der Unternehmer Angestellte hat, er ist der einzige Gesellschafter dieser Unternehmung. |
Aktuelle Version vom 21. September 2017, 13:37 Uhr
Einführungsbeispiel
Eliot hat seine Berufsausbildung Kaufmann EFZ Profil E hinter sich. Er war während der Ausbildung sehr gut in Rechnungswesen (finanwirtschaftliche Zusammenhänge) und die Tätigkleit in der Buchhaltug seines Lehrbetriebes hat ihm sehr viel Spass gemacht. Nach der Berufsausbildung arbeitete er einige Jahre in einer Treuhandunternehmung und bildete sich weiter: Er erwarb einen Fachausweis in Rechnungslegung. Da er einen guten Ruf bei vielen Unternehmen hatte, engagierten diese ihn direkt und privat. Er besorgte sich einen Laptop um zu arbeiten und kündigte bei seinem Arbeitnemer. Kurz: Er machte sich selbstständig. Er musste kein Mindestkapital aufwenden, oder sich irgendwo registrieren. Eliots Einzelunternehmung war geboren.
Erklärung
Eine Einzelunternehmung ist ein Unternehmen (der Begriff "Unternehmung" sagt es ja schon), welches aus genau einem Gesellschafter besteht (nicht zwei, nicht drei oder zehn, sondern genau einem). Die Einzelunternehmung wird im Obligationenrecht geregelt. In Abs. 1 Art. 945 wird das so erklärt: "Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt..." Das bedeutet nichts anderes, als das es nicht mehr als einen einzigen Unternehmer gibt (also er ist alleine). Das bedeutet nicht, dass der Unternehmer keine Angestellten haben darf.
Die Einzelunternehmeung wird im OR geregelt:
Art. 945
Art. 946
Art. 957
Eigenschaften
Entstehung: Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Anzahl Gesellschafter: Genau einer.
Mindestkapital: Keines. Haftung: Privat bis zum Konkurs.
Eintrag Handelsregister: Wenn Umsatz CHF 100'000 pro Jahr übersteigt, zwingend.
Aufteilung Gewinn: Der Unternehmer kassiert alles.
Haftung: Privat bis zum Privatkonkurs.
Firma: Bennenung des Gewerbes + Nachname (z. B. Bäckerei Hafner).
Probleme, Denkfehler und Merkhilfen
- Ist eine Einzelunternehmung eine juristische Person? Nein, ist sie nicht. Der Gesellschafter bzw. Unternehmer muss alles selbst machen, dh. er haftet privat, alles gehört ihm privat usw. Eine juristische Person ist rechtlich getrennt von den Gesellschaftern.
- Die GmbH und die AG müssen auch nur einen Unternehmer haben. Wo ist dann der Unterschied? Bei der GmbH und der AG muss es mindestens einen Unternehmer haben, aber es können auch mehr sein. Bei der Einzelunternehmung dürfen es nicht mehr als einer sein. Auch wenn der Unternehmer Angestellte hat, er ist der einzige Gesellschafter dieser Unternehmung.