Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]]. | Ein Aktionär ist der Eigentümer von einer oder mehreren Aktien. Somit ist ein Aktionär Miteigentümer an einer [[Aktiengesellschaft]]. | ||
Ein Aktionär hat folgende Rechte: | Ein Aktionär hat folgende Rechte: | ||
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4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet. | 4. Er hat anrecht am Anteil des Gewinnes ([[Dividende]]) falls die AG diesen ausschüttet. | ||
Ein Aktionär hat folgende Pflichten: | |||
* Die bezahlung des Anteil des Aktienkapital (Liberierung) | |||
Weitere Pflichten hat der Aktionär nicht. | |||