Kollektivgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
Mike (Diskussion | Beiträge) Die Seite wurde neu angelegt: « <u>Eigenschaften</u> Anzahl Gesellschafter: mind. zwei. Mindestkapital: Keines. Entstehung: Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative…» |
Mike (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
=Erklärung= | |||
Kollektivgesellschaft ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung. | |||
<u>Eigenschaften</u> | <u>Eigenschaften</u> | ||
Zeile 6: | Zeile 10: | ||
Mindestkapital: Keines. | Mindestkapital: Keines. | ||
Entstehung: | Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben). | ||
Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung). | Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung). |