Kollektivgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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=Erklärung=
Kollektivgesellschaft ist eine [[Rechtsform]] für eine Unternehmung.


<u>Eigenschaften</u>
<u>Eigenschaften</u>
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Mindestkapital: Keines.
Mindestkapital: Keines.


Entstehung:
Entstehung: Wenn mind. zwei Menschen sich über die gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit einig werden (Gesellschaftsvertrag; dieser muss keine bestimmte Form haben). 


Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).
Eintrag Handelsregister: Gesetzlich vorgeschrieben (deklarative Wirkung).