Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Unterschied zwischen den Versionen
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gericht, welches sich ausschliesslich mit Fällen befasst, bei denen Bürger der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte von einem Staat verletzt worden sind oder nicht geschützt werden. Entscheide des EGMR sind für alle Staaten, die es anerkennen, verbindlich.<br /> | |||
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Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann | Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht ([[Zivilprozess]]), einen Prozess im Strafrecht ([[Strafprozess]]) oder um einen [[Verwaltungsprozess]] handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat.<br /> | ||
Für mehr Informationen, folge dem Link der offiziellen Webseite des EGMR:http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home&c= |
Aktuelle Version vom 29. September 2017, 15:31 Uhr
Erklärung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein Gericht, welches sich ausschliesslich mit Fällen befasst, bei denen Bürger der Meinung sind, dass ihre Menschenrechte von einem Staat verletzt worden sind oder nicht geschützt werden. Entscheide des EGMR sind für alle Staaten, die es anerkennen, verbindlich.
Der EGMR ist ein Gericht, welches von einer Organisation errichtet wurde, die Europarat heisst. Die Schweiz ist Mitglied dieser Organisation und anerkennt die Urteile des EGMR an.
Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht (Zivilprozess), einen Prozess im Strafrecht (Strafprozess) oder um einen Verwaltungsprozess handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat.
Für mehr Informationen, folge dem Link der offiziellen Webseite des EGMR:http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home&c=