Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürlich Person]] oder [[juristische Person]])gegenüber jemand anderem (natürlich Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:



Version vom 18. März 2017, 09:44 Uhr

Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:

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