Juristische Person: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
=Erklärung=
=Erklärung=
Der Begriff der juristischen Person bezeichnet Unternehmen, die aufgrund ihrer [[Rechtsform]] selbständig Rechtsfähig und Handlungsfähig sind. Das heisst, sie können fast alles, was Menschen können: z. B. Verträge eingehen, andere verklagen, verklagt werden, Eigentum erwerben usw.
Der Begriff der juristischen Person bezeichnet Unternehmen, die aufgrund ihrer [[Rechtsform]] '''selbständig Rechtsfähig und Handlungsfähig''' sind. Das heisst, sie können fast alles, was Menschen können: z. B. Verträge eingehen, andere verklagen, verklagt werden, Eigentum erwerben usw.


Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen mit folgenden Rechtsformen:
Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen mit folgenden Rechtsformen: