Obligationenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn '''Bürger''' steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere die die eine [[juristische Person]] sind). | Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn '''Bürger''' steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere die, die eine [[juristische Person]] sind). | ||
Das OR wird in folgende fünf Abteilungen gegliedert: | Das OR wird in folgende fünf Abteilungen gegliedert: |