Obligationenrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des Zivilgesetzbuches (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn '''Bürger''' steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere die, die eine [[juristische Person]] sind).
Das Obligationenrecht (oder kurz: OR) ist der fünfte und letzte Teil des [[Zivilgesetzbuch]]es (kurz: ZGB). Es regelt sozusagen die Geschäftsverhältnisse zwischen den Bürgern (wenn '''Bürger''' steht, dann meint man auch Unternehmen, insbesondere die, die eine [[juristische Person]] sind).


Das OR wird in folgende fünf Abteilungen gegliedert:
Das OR wird in folgende fünf Abteilungen gegliedert: