Staat: Unterschied zwischen den Versionen

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-'''Die Staatsmacht:''' Das ist die Regierung, das Parlament, die Gerichte, die Polizei und die Armee. Die Staatsmacht setzt die Regeln (Gesetze) des Staates durch.
-'''Die Staatsmacht:''' Das ist die Regierung, das Parlament, die Gerichte, die Polizei und die Armee. Die Staatsmacht setzt die Regeln (Gesetze) des Staates durch.
===Probleme, Denkfehler und Merkhilfen===
'''''Gehören auch Ausländer zum Staatsvolk, oder sind das nur die Staatsbürger?'''' Auch Ausländer gehören zum Staatsvolk. Auch sie arbeiten dort, zahlen Steuern und haben bestimmte Ansprüche und Interessen.

Version vom 4. März 2017, 22:21 Uhr

Erklärung

Das Wort Staat bezeichnet eine Art von Organisation, damit viele Menschen zusammenleben können. Man sagt dem auch politisches Gebilde. Damit ein solches politisches Gebilde als Staat bezeichnet werden kann, braucht es drei Elemente:

-Ein Staatsvolk: Das sind die Menschen die im Staat leben.

-Ein Staatsgebiet: Das ist das Territorium auf welchem sich die Menschen des Staates befinden.

-Die Staatsmacht: Das ist die Regierung, das Parlament, die Gerichte, die Polizei und die Armee. Die Staatsmacht setzt die Regeln (Gesetze) des Staates durch.

Probleme, Denkfehler und Merkhilfen

Gehören auch Ausländer zum Staatsvolk, oder sind das nur die Staatsbürger?' Auch Ausländer gehören zum Staatsvolk. Auch sie arbeiten dort, zahlen Steuern und haben bestimmte Ansprüche und Interessen.