Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Unterschied zwischen den Versionen

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Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht ([[Zivilprozess]]), einen Prozess im Strafrecht ([[Strafprozess]]) oder um einen [[Verwaltungsprozess]] handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat.
Damit jemand an den EGMR gelangen kann, muss er/sie alle Instanzen in der Schweiz (also bis zum Bundesgericht) ohne Erfolg durchlaufen. Man kann NICHT an den EGMR gelangen, wenn es sich um einen Prozess im Zivilrecht ([[Zivilprozess]]), einen Prozess im Strafrecht ([[Strafprozess]]) oder um einen [[Verwaltungsprozess]] handelt, der nicht mit Menschenrechten zu hat.
Für mehr Informationen, folge dem Link der offiziellen Webseite des EGMR:http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home&c=