Verwaltungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt.
Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um '''öffentliches Recht'''.