Verwaltungsprozess: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um '''öffentliches Recht'''. | Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine [[natürliche Person]] oder eine [[juristische Person]]) gegen den [[Staat]] (eine [[Gemeinde]], einen [[Kanton]] oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um '''öffentliches Recht'''. | ||
Verwaltungsprozesse haben also immer etwas mit der öffentlichen Verwaltung zu tun. Zum Beispiel wenn es darum geht, eine Baubewilliung von den Behörden zu erhalten, oder wenn ein Bürger einen neuen Pass beantragt. |
Aktuelle Version vom 1. Januar 2018, 17:05 Uhr
Erklärung
Als Verwaltungsprozess wird ein Gerichtsverfahren bezeichnet, bei dem ein Bürger (eine natürliche Person oder eine juristische Person) gegen den Staat (eine Gemeinde, einen Kanton oder den Bund) klagt. Dabei geht es immer um öffentliches Recht.
Verwaltungsprozesse haben also immer etwas mit der öffentlichen Verwaltung zu tun. Zum Beispiel wenn es darum geht, eine Baubewilliung von den Behörden zu erhalten, oder wenn ein Bürger einen neuen Pass beantragt.