Obligation (Recht): Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand ([[natürliche Person]] oder [[juristische Person]]) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat.  
Solch eine Verpflichtung kann aus drei Gründen entstehen:
Solch eine Verpflichtung kann gem [[Obligationenrecht]] aus drei Gründen entstehen:


* aus [[Vertrag]]
* aus [[Vertrag]] (Art. 1 bis Art. 40f)


* aus [[ungerechtfertigter Bereicherung]]
* aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)


* aus unerlaubter Handlung
* aus [[ungerechtfertigter Bereicherung]] (Art. 62 bis Art. 67)

Version vom 8. Mai 2017, 08:57 Uhr

Erklärung

Eine Obligation ist eine Verpflichtung, die jemand (natürliche Person oder juristische Person) gegenüber jemand anderem (natürliche Person oder juristische Person) hat. Solch eine Verpflichtung kann gem Obligationenrecht aus drei Gründen entstehen:

  • aus unerlaubter Handlung (Art. 41 bis Art. 61)