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=Erklärung=
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Die Aktie (Mehrzahl: Aktien) ist ein Teil des Eigentums an einer '''[[Aktiengesellschaft]]''' (AG). Wichtig ist dabei der Begriff '''verbrieftes Recht'''.
Die Aktie (Mehrzahl: Aktien) ist ein Teil des Eigentums an einer '''[[Aktiengesellschaft]]''' (AG). Wichtig ist dabei der Begriff '''verbrieftes Recht'''.
Ein Eigentümer ein Aktie wird als '''[[Aktionär]]''' bezeichnet.
Ein Eigentümer ein Aktie wird als '''[[Aktionär]]''' bezeichnet.<br />