Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
Aktien werden grob in zwei Arten unterteilt: '''Namenaktien''' und '''Inhaberaktien''' (siehe Art. 622 ff. OR).
Aktien werden grob in zwei Arten unterteilt: '''Namenaktien''' und '''Inhaberaktien''' (siehe Art. 622 ff. OR).


Bei einer <u>Inhaberaktie</u> steht kein Name und das Eigentum wird mit blosser Besitzübergabe übertragen. Z. B. wenn Herr Meier dem Herrn Müller bei einem Kaffee einfach so eine Aktie der Nestlé in die Hand drückt, dann wird Herr Müller Eigentümer der Aktie und somit Aktionär. Der Herr Meier ist nicht mehr Eigentümer der Aktie.  
Bei einer <u>Inhaberaktie</u> steht kein Name und das [[Eigentum]] wird mit blosser Besitzübergabe übertragen. Z. B. wenn Herr Meier dem Herrn Müller bei einem Kaffee einfach so eine Aktie der Nestlé in die Hand drückt, dann wird Herr Müller Eigentümer der Aktie und somit Aktionär. Der Herr Meier ist nicht mehr Eigentümer der Aktie.  


Bei einer <u>Namenaktie</u> steht der Name des Eigentümers. Wenn also Herr Meier dem Herr Müller die Aktie bloss übergibt, wird das Eigentum noch nicht übertragen, und Herr Müller wird nicht Aktionär. Herr Meier muss seinen Namen von der Aktie streichen und den Namen von Herrn Müller hinschreiben.  
Bei einer <u>Namenaktie</u> steht der Name des Eigentümers. Wenn also Herr Meier dem Herr Müller die Aktie bloss übergibt, wird das Eigentum noch nicht übertragen, und Herr Müller wird nicht Aktionär. Herr Meier muss seinen Namen von der Aktie streichen und den Namen von Herrn Müller hinschreiben.