Stammkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Stammkapital wird im [[Obligationenrecht]] (OR) geregelt.<br />  
Das Stammkapital wird im [[Obligationenrecht]] (OR) geregelt.<br />  


* Nach Art. 620 besteht es aus Aktien.<br />


* Nach Art. 621 muss es mindestens CHF 100'000.<br />
* Nach Art. 773 muss es mindestens CHF 20'000 betragen.<br />


* Nach Art. 650 kann es auf Beschluss der Generalversammlung erhöht werden.<br />
* Nach Art. 774 hat ein Stammanteil einen Nennwert (auch Nominalwert genannt) von mindestens CHF 100. Das bedeutet, das Stammkapital muss in 100er Schritten erhöht werden.<br />
 
* Nach Art. 632 muss das Aktienkapital zu mindestens CHF 50'000 libereriert (einbezahlt) werden. Falls das Aktienkapital höher ist, 20% davon. Einfach immer der höhere Betrag gilt.<br />

Aktuelle Version vom 4. April 2017, 20:19 Uhr

Erklärung

Das Stammkapital ist das Startkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es befindet sich im Eigenkapital einer GmbH.Der Anteil an am Stammkapital eines jeden Gesellschafters wird Stammanteil genannt.

Das Stammkapital wird im Obligationenrecht (OR) geregelt.


  • Nach Art. 773 muss es mindestens CHF 20'000 betragen.
  • Nach Art. 774 hat ein Stammanteil einen Nennwert (auch Nominalwert genannt) von mindestens CHF 100. Das bedeutet, das Stammkapital muss in 100er Schritten erhöht werden.