Zielkonflikt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus W&G-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 8: Zeile 8:
Das Wort sagt es bereits: Ziele stehen miteinander im Konflikt. Das bedeutet, es gibt einen Widerspruch von zwei Zielen, der nicht aufgelöst werden kann.<br />
Das Wort sagt es bereits: Ziele stehen miteinander im Konflikt. Das bedeutet, es gibt einen Widerspruch von zwei Zielen, der nicht aufgelöst werden kann.<br />


<u>Unternehmungen und ihre Anspruchsgruppen</u><br />
==Unternehmungen und ihre Anspruchsgruppen==<br />


Beim Zielkonflikt geht es um zwei Dinge:<br />
Beim Zielkonflikt geht es um zwei Dinge:<br />

Version vom 24. April 2017, 14:10 Uhr

Einführungsbeispiel

Erklärung

Der Zielkonflikt (manchmal auch als Interessenkonflikt bezeichnet) ist eine der drei Zielbeziehungen. Er kann im Kontext der Wirtschaftspoltik (Fach: Gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge) und im Kontext der UUnternehmungen und ihre Anspruchsgruppen (Fach: Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge) vorkommen. Vermutlich wirst Du den Begriff im Kontext mit den Unternehmungen zuerst kennenlernen und danach, später im Kontext der Wirtschaftspolitik. Deshalb wird der Begriff auf dieser Seite in beiden Kontexten abgehandelt. ACHTUNG: Was Du genau wie lernen musst, hängt von deinem Lehrer und von deinem Lehrmittel ab. Es kann sein, dass ein Teil dieser Seite für dich unwichtig ist!

Das Wort sagt es bereits: Ziele stehen miteinander im Konflikt. Das bedeutet, es gibt einen Widerspruch von zwei Zielen, der nicht aufgelöst werden kann.

==Unternehmungen und ihre Anspruchsgruppen==

Beim Zielkonflikt geht es um zwei Dinge:

  • Die Ziele der Anspruchsgruppen stehen im Komflikt mit den Zielen der Unternehmung (Unternehmung vs. Anspruchsgruppe).

    Wenn ein

  • Die Ziele zweier Anspruchsgruppen gegenüber dem Unternehmen stehen zueinander im Widerspruch. Meistens sind sich die Anspruchsgruppen dessen nich bewusst (Anspruchsgruppe vs. Anspruchsgruppe).